Umsetzungsmodelle:
- Angebote in Ihrem Unternehmen, wie auch außerhalb
- Geschenkgutscheine
- Gehaltsumwandlung
- Teilbeteiligung der Mitarbeiter, usw.
Mehrwert Mitarbeitergesundheit: 500 Euro steuerfrei
Mit dem § 3 Nr. 34 EStG gibt es eine neue Steuerbefreiung für die betriebliche Gesundheitsförderung.
500 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr kann ein Unternehmen steuerlich geltend machen.
Voraussetzung: es handelt sich um anerkannte Maßnahmen, die, die Gesundheit durch Bewegung oder Ernährung fördern, bzw. um Maßnahmen aus dem betrieblichen Gesundheitsmanagement.