Umsetzungsmodelle:

  • Angebote in Ihrem Unternehmen, wie auch außerhalb
  • Geschenkgutscheine
  • Gehaltsumwandlung
  • Teilbeteiligung der Mitarbeiter, usw.

 
Mehrwert Mitarbeitergesundheit: 500 Euro steuerfrei

Mit dem § 3 Nr. 34 EStG gibt es eine neue Steuerbefreiung für die betriebliche Gesundheitsförderung.

500 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr kann ein Unternehmen steuerlich geltend machen.
Voraussetzung:
es handelt sich um anerkannte Maßnahmen, die, die Gesundheit durch Bewegung oder Ernährung fördern, bzw. um Maßnahmen aus dem betrieblichen Gesundheitsmanagement.